Ergotherapie
Informationen zur Therapie
Ergotherapie ist ein medizinisch-therapeutisches Verfahren, das Menschen aller Altersgruppen unterstützt, ihre körperliche Handlungsfähigkeit im Alltag zu erhalten, zu verbessern oder wiederzuerlangen.
Ziel ist es, Selbstständigkeit zu fördern, Bewegungen zu verbessern und alltägliche Handlungen wieder selbstverständlich zu machen – Schritt für Schritt, individuell und mit therapeutischer Begleitung.
Die Behandlung erfolgt auf ärztliche Verordnung und wird von der Grundversicherung übernommen.
Gut zu wissen
Wer kann Ergotherapie in Anspruch nehmen?
Ergotherapie richtet sich an Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren – also an alle, die durch Krankheit, Unfall, Behinderung oder Entwicklungsverzögerung in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind.
Wie erhalte ich eine Ergotherapie-Verordnung?
Die Verordnung erfolgt durch Haus-, Fach- oder Spitalärzte. Nach der ärztlichen Anordnung übernehmen in der Regel die Krankenkassen die Kosten über die Grundversicherung.
Wie oft findet die Therapie statt?
Die Häufigkeit der Sitzungen wird individuell festgelegt – abhängig von Diagnose, Zielsetzung und persönlichem Fortschritt.
Was bewirkt Ergotherapie konkret?
Ergotherapie hilft, alltägliche körperliche Handlungen wieder selbstständig auszuführen – zum Beispiel sich anzuziehen, zu schreiben, zu greifen, zu kochen oder zu arbeiten.
Ablauf der Therapie
Erstgespräch
Zu Beginn erfolgt ein ausführliches Erstgespräch, in dem Ziele, Einschränkungen und persönliche Bedürfnisse gemeinsam erfasst werden.
Behandlungsplan
Darauf aufbauend wird ein individueller Behandlungsplan erstellt, der praktische Übungen, funktionelle Therapieeinheiten und alltagsnahe Trainings kombiniert.
Verlaufskontrolle und Abschlusskontrolle
Im Verlauf werden die Fortschritte regelmässig überprüft und die Behandlung laufend angepasst. Am Ende steht eine Abschluss- oder Verlaufskontrolle, in der gemeinsam bewertet wird, welche Ziele erreicht wurden und welche Strategien langfristig hilfreich bleiben.
Ergotherapie
Informationen zur Krankenkasse
Die Kosten für die Ergotherapie werden in der Regel von der Grundversicherung übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Selbstverständlich können Selbstzahlende unsere Therapien in Anspruch nehmen.
Teile von ergänzenden Behandlungen – wie beispielsweise Spiraldynamik® – können je nach Police über die Zusatzversicherung abgerechnet werden. Eine vorgängige Abklärung bei Ihrer Versicherung wird empfohlen.
Unsere Praxis ist ASCA- sowie EMR-qualifiziert, was die Anerkennung durch Zusatzversicherungen erleichtert.
Gut zu wissen
Wer stellt die Verordnung aus?
Eine Verordnung wird durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt ausgestellt. Sie gilt in der Regel für neun Sitzungen.
Wie erfolgt die Abrechnung?
Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Praxis und Krankenkasse. Sie müssen sich um nichts kümmern – die Kosten werden automatisch verrechnet, sofern eine gültige Verordnung vorliegt. Sie erhalten eine digitale Rechnungskopie für Ihre Unterlagen.
Wie funktioniert die Zusatzversicherung?
Leistungen aus der Zusatzversicherung (zum Beispiel Spiraldynamik®) müssen meist im Voraus bei der Versicherung abgeklärt werden.
Was, wenn ich keine ärztliche Verordnung habe?
Selbstzahlende können auch ohne ärztliche Verordnung Ergotherapie buchen – beispielsweise zur Prävention oder zur Unterstützung im Alltag. Die Kosten richten sich nach dem aktuellen Tarif der Praxis.
Tipp
Bringen Sie Ihre Krankenkassenkarte und, falls vorhanden, Ihre ärztliche Verordnung zum ersten Termin mit – so können wir Ihre Datenerfassung direkt und unkompliziert abwickeln.